Aktualisiert am 9. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit
Erbschaft in Spanien: Erbschaftssteuer, NIE & Ablauf für Deutsche
Du erbst eine Immobilie oder ein Konto in Spanien? So läuft die Erbschaft ab, welche Fristen gelten und warum du als Erbe zuerst eine NIE-Nummer brauchst.
Wer eine Immobilie, ein Bankkonto oder ein Auto in Spanien erbt, muss sich mit spanischem Recht und spanischen Behörden auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Seit einigen Jahren sind viele Erbschaften unter nahen Verwandten in Spanien steuerlich stark begünstigt. Damit alles glatt geht, solltest du den Ablauf kennen.
Welches Erbrecht gilt?
Seit der EU-Erbrechtsverordnung (2015) gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lebte er in Deutschland, gilt also in der Regel deutsches Erbrecht, auch für die Immobilie in Spanien. Per Testament kann das Recht der Staatsangehörigkeit gewählt werden.
Der Ablauf in Spanien
- NIE für alle Erben beantragen. Jeder Erbe braucht eine eigene NIE-Nummer, auch Kinder. Ohne NIE kann kein Notar die Erbschaft annehmen. NIE online beantragen
- Sterbeurkunde (international oder mit Apostille und Übersetzung).
- Certificado de Últimas Voluntades: Auskunft aus dem spanischen Testamentsregister, ob ein spanisches Testament existiert.
- Erbnachweis: spanisches Testament, deutsches Testament bzw. Europäisches Nachlasszeugnis oder Erbschein, ggf. mit Übersetzung.
- Erbschaftsannahme beim Notar (Escritura de Aceptación de Herencia).
- Erbschaftsteuer in Spanien erklären und zahlen.
- Plusvalía municipal (Wertzuwachssteuer der Gemeinde) zahlen.
- Eintragung ins Grundbuch auf die Erben.
Die Erbschaftssteuer in Spanien
Die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) wird von den autonomen Regionen gestaltet. Viele Regionen, darunter Andalusien, Madrid, die Region Valencia und die Balearen, gewähren für Ehepartner, Kinder und Eltern inzwischen sehr hohe Ermäßigungen bis hin zu nahezu vollständiger Befreiung. Für entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte fällt die Steuer dagegen deutlich höher aus.
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2014) dürfen Erben aus der EU die günstigeren regionalen Regeln ebenfalls nutzen. Vorher galten für sie oft die ungünstigeren staatlichen Sätze.
Frist: Die Erbschaftsteuer muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag erklärt werden. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate kann innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden.
Und die deutsche Erbschaftsteuer?
Zwischen Deutschland und Spanien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften. War der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig, fällt grundsätzlich auch deutsche Erbschaftsteuer an. Die in Spanien gezahlte Steuer kann aber in der Regel angerechnet werden. Hier lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Brauche ich als Erbe eine NIE-Nummer?
Ja. Jeder Erbe braucht eine eigene NIE, bevor die Erbschaft beim Notar angenommen werden kann. Wir beantragen sie für alle Erben, auch für Kinder.
Wie lange habe ich Zeit, die Erbschaftsteuer in Spanien zu zahlen?
Grundsätzlich sechs Monate ab dem Todestag. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich, wenn sie rechtzeitig beantragt wird.
Kann ich die Erbschaft regeln, ohne nach Spanien zu reisen?
Ja, mit einer notariellen Vollmacht kann dich ein Anwalt oder eine Gestoría beim spanischen Notar vertreten.
Du brauchst eine NIE?
Wir beantragen sie für dich – komplett online, ohne Reise nach Spanien und ohne Konsulatstermin.
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