Aktualisiert am 9. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit
Modelo 210: Steuer für Nichtresidenten in Spanien einfach erklärt
Du hast eine Ferienimmobilie in Spanien? Dann musst du jedes Jahr das Modelo 210 abgeben, auch ohne Mieteinnahmen. So berechnest du die Steuer und hältst die Fristen ein.
Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, aber nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, muss in Spanien eine Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR) zahlen. Erklärt wird sie mit dem Modelo 210. Viele Eigentümer wissen nicht, dass das auch gilt, wenn die Immobilie gar nicht vermietet wird.
Wer muss das Modelo 210 abgeben?
Alle Nichtresidenten, die in Spanien
- eine selbst genutzte oder leerstehende Immobilie besitzen (fiktive Eigennutzung, „imputación de rentas“),
- eine Immobilie vermieten (Mieteinkünfte),
- eine Immobilie verkaufen (Veräußerungsgewinn).
Als steuerlich ansässig in Spanien giltst du in der Regel, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst oder dort dein Lebensmittelpunkt liegt. Dann gelten andere Regeln.
Fall 1: Selbstnutzung oder Leerstand
Auch ohne Einnahmen unterstellt das spanische Finanzamt ein fiktives Einkommen:
- 1,1 % des Katasterwerts (valor catastral), wenn der Katasterwert in den letzten Jahren revidiert wurde,
- sonst 2 % des Katasterwerts.
Darauf zahlen EU-, EWR-Bürger (z. B. Deutsche und Österreicher) 19 % Steuer. Für Nicht-EU-Bürger (z. B. Schweizer) gilt in der Regel ein Satz von 24 %.
Beispiel: Katasterwert 100.000 €, Satz 1,1 % ergibt 1.100 € fiktives Einkommen. Davon 19 % sind 209 € Steuer pro Jahr.
Den Katasterwert findest du auf dem Bescheid der Grundsteuer (IBI).
Frist: Die Erklärung für ein Jahr ist bis zum 31. Dezember des Folgejahres fällig.
Fall 2: Vermietung
Mieteinnahmen werden quartalsweise erklärt (jeweils in den ersten 20 Tagen nach Quartalsende, also im April, Juli, Oktober und Januar). EU-Bürger können dabei Kosten wie Grundsteuer, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Zinsen und Abschreibung anteilig abziehen. Für Zeiträume ohne Vermietung fällt zusätzlich die fiktive Eigennutzung an.
Wer an Feriengäste vermietet, muss außerdem die Gäste über SES Hospedajes melden.
Wie reiche ich das Modelo 210 ein?
- Online über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria. Dafür brauchst du ein digitales Zertifikat oder Cl@ve.
- Auf Papier mit dem vorausgefüllten Formular, das du bei einer spanischen Bank einzahlst.
- Über einen Steuerberater oder eine Gestoría in Spanien.
Du brauchst dafür deine NIE bzw. NIF. Die NIE sollte beim Finanzamt registriert sein. Das übernehmen wir als NIE-Registrierung bei der AEAT.
Und in Deutschland?
Einkünfte aus einer spanischen Immobilie werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich in Spanien besteuert. In Deutschland können sie im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden. Lass dich hierzu von einem Steuerberater beraten.
Häufige Fragen
Muss ich das Modelo 210 abgeben, wenn ich nicht vermiete?
Ja. Für selbst genutzte oder leerstehende Immobilien wird ein fiktives Einkommen besteuert, das jährlich erklärt werden muss.
Was passiert, wenn ich das Modelo 210 vergesse?
Das Finanzamt kann Säumniszuschläge und Strafen festsetzen. Erklärungen lassen sich nachholen, meist mit geringeren Zuschlägen als bei einer Prüfung durch das Amt.
Brauche ich eine spanische Steuernummer?
Als Privatperson genügt deine NIE, sie dient zugleich als Steuernummer. Mehr dazu in unserem Artikel DNI, NIE, NIF und TIE erklärt.
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