Zum Inhalt springen

Aktualisiert am 9. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

SES Hospedajes: Meldepflicht für Ferienvermieter in Spanien

Seit Dezember 2024 müssen Vermieter in Spanien die Daten ihrer Gäste über SES Hospedajes melden. Wir erklären, wer betroffen ist und wie die Registrierung funktioniert.

Du vermietest deine Ferienwohnung in Spanien an Urlauber? Dann musst du die Daten deiner Gäste an das spanische Innenministerium melden. Seit dem 2. Dezember 2024 läuft das über die Plattform SES Hospedajes, und es werden deutlich mehr Daten verlangt als früher.

Wer ist betroffen?

Alle, die in Spanien Unterkünfte an Reisende vermieten:

  • Ferienwohnungen und -häuser (auch über Airbnb, Booking & Co.)
  • Hotels, Pensionen, Campingplätze
  • Vermittler und Plattformen, die Verträge über Unterkünfte abschließen

Auch private Vermieter, die nur wenige Wochen im Jahr vermieten, sind meldepflichtig.

Was muss gemeldet werden?

Für jeden Gast ab 14 Jahren unter anderem:

  • Name, Ausweisart und -nummer, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum
  • Adresse, Telefon, E-Mail
  • Verwandtschaftsverhältnis bei mitreisenden Minderjährigen
  • Vertragsdaten: Datum von Ein- und Auszug, Zahl der Gäste
  • Zahlungsdaten: Zahlungsart und Zahlungsdatum

Die Meldung muss in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss bzw. nach Eintreffen der Gäste erfolgen. Die Daten sind drei Jahre aufzubewahren.

Registrierung bei SES Hospedajes

  1. Registrierung als Vermieter auf der Plattform des Innenministeriums. Dafür brauchst du deine NIE bzw. NIF.
  2. Unterkünfte anlegen: Adresse, Art der Unterkunft, ggf. touristische Lizenznummer.
  3. Gäste melden: manuell im Portal, per Datei-Upload oder automatisch über eine angebundene Software (viele Channel-Manager bieten das an).

Für die Anmeldung und den Zugang ist ein digitales Zertifikat oder Cl@ve empfehlenswert, für manche Schritte sogar nötig. Digitales Zertifikat beantragen

Weitere Pflichten für Ferienvermieter

  • Touristische Lizenz: In vielen Regionen und Gemeinden nötig, oft mit strengen Auflagen.
  • Registro Único de Arrendamientos: Seit 2025 gibt es ein landesweites Register für Kurzzeitvermietungen. Die Registrierungsnummer muss auf den Plattformen angegeben werden.
  • Steuern: Mieteinnahmen musst du in Spanien versteuern. Als Nichtresident mit dem Modelo 210.

Häufige Fragen

Muss ich auch melden, wenn Freunde kostenlos wohnen?

Die Meldepflicht betrifft entgeltliche Beherbergung. Bei unentgeltlicher Überlassung an Freunde und Familie gilt sie grundsätzlich nicht.

Was passiert, wenn ich nicht melde?

Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Kläre deine Pflichten vor der ersten Vermietung.

Kann ich SES Hospedajes von Deutschland aus nutzen?

Ja, die Plattform ist komplett online. Mit einem digitalen Zertifikat erledigst du die Registrierung bequem von zu Hause.

Behördengänge lieber online erledigen?

Mit dem digitalen Zertifikat erledigst du Steuern, SES Hospedajes und Anträge bequem von zu Hause.

Digitales Zertifikat beantragen

Das könnte dich auch interessieren

Alle Artikel